Gremium zur Kontrolle richterlicher Arbeit gegründet
Für neutrale Ermittlungen in alle Richtungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft
Wir müssten hier nicht darüber schreiben, wenn bei den Ermittlungen der dafür zuständigen Behörden alles perfekt laufen würde. Dem ist leider nicht so. Dabei sind keine Ermittlungsfehler gemeint, die man später korrigiert. Es sind die bewussten Falschermittlungen, die in den letzten Jahren immer häufiger festzustellen sind. Sie schaden der Allgemeinheit und dem Einzelnen insbesondere, wenn dadurch ungerechtfertigte Strafen verhängt werden oder auf der anderen Seite die wahren Täter ungeschoren davon kommen. Ein Beispiel ist die Ermittlungsverweigerung der Zwickauer Staatsanwaltschaft in der Überklebungsaffäre am dortigen Amtsgericht. Nachzulesen hier: Einblicke in die Sächsische JustizEs darf nicht sein, dass, wie zum Beispiel in Zwickau, ein ehemaliger DDR-Staatsanwalt mit Stasi-Vergangenheit im 21. Jahrhundert noch immer eine leitende Funktion in dieser Behörde ausübt und willkürlich bestimmt, ob und wonach ermittelt wird. Wir fordern deshalb, dass die Justizministerien der Länder als zuständige Dienstherren gegenüber den Staatsanwaltschaften ihrer Kontrollfunktion besser gerecht werden.
Für die Aufhebung des Anwaltszwangs
Eine ausgeklügelte Masche mancher Anwälte ist es, zu anberaumten Terminen absichtlich nicht vor Gericht zu erscheinen. Meistens dann, wenn sie vermuten den Prozess ohnehin nicht gewinnen zu können. Diese Methode nennt sich „Flucht in die Säumnis“. Der Prozess geht verloren, obwohl die Mandantschaft selbst erschienen ist. Für Anwälte scheint es bequemer zu sein, das Versäumnisurteil abzuwarten, als sich am Ende womöglich Vorwürfe wegen Falschberatung anhören zu müssen. Eine Ausrede, warum man zum Termin gerade verhindert war, findet sich immer irgendwie. Diese Methode ist ganz besonders fies gegenüber der allein gelassenen Person, weil diese trotz zugebilligtem Rederecht vor Gericht kein rechtliches Gehör findet. Deshalb fordern Kritiker schon lange, und inzwischen auch viele Betroffene, die Abschaffung dieses entmündigenden Anwaltszwangs aus dem Jahr 1879, der im Dritten Reich ein System der Gleichschaltung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichte. Jede mündige, nicht unter Betreuung stehende Person sollte die Mögichkeit haben, sich auf eigenen Wunsch selbst wirksam verteidigen zu dürfen.
Für transparente Verhandlungen durch Videoaufzeichnung
Fehlende oder lückenhafte Protokolle, die trotz Aufforderung nicht berichtigt werden, sind an deutschen Gerichten an der Tagesordnung. Es gibt kaum eine Verhandlung, die lückenlos und sauber protokolliert wird. Kritiker fordern daher schon seit langem, die sogenannte digitale Prozessbeobachtung einzuführen. Dabei kommen bis zu drei Videokameras zum Einsatz, die aus verschiedenen Positionen Bild- und Tonaufnahmen der Akteure aufzeichnen. Das so entstandene Beweismaterial wird in Kopie an jede beteiligte Partei (Richter, Staatsanwaltschaft, Kläger und Beklagte bzw. deren Prozessbevollmächtigte) ausgereicht. Damit gehören Missverständnisse über den Prozessverlauf und/oder Interpretationsspielräume ein für allemal der Vergangenheit an.
Für die Kontrolle richterlicher Arbeit durch unabhängige Gremien
Viele Juristen handeln nicht nach aktuellem Recht, weil sie sich nicht weiter bilden. Gerade Richter sind oft der Meinung, sie hätten das nicht nötig. Frei nach dem Motto: „Was ich einmal gelernt habe, das habe ich gelernt und das bleibt auch so.“ Für die Betroffenen kann das verheerende Auswirkungen haben. Mit dem Argument, dass Richter in ihren Entscheidungen unabhängig seien, wird jedes Gegenargument abgebügelt. Das kann und darf nicht so bleiben! Alle an einem Prozess Beteiligten haben das Recht auf eine faire Verhandlung. Deshalb ist ein unabhängiges Gremium notwendig, das Richter auf die Qualität ihrer Arbeit hin kontrolliert.